REHABILITATIONSSPORT.
Zur Sicherung des Rehabilitationserfolges.
Seit
März
2010
bietet
Reha-Sport
Biskirchen
als
Außenstelle
des
Vereins
Reha-Sport-
Bildung
e.V.
auch
Rehabilitationssport
an.
Für
Interessierte
haben
wir
auf
den
folgenden
Seiten die wichtigsten Fakten zusammengestellt.
Für
detailliertere
Information
in
Ihrem
speziellen
Fall
kontaktieren
Sie
uns
einfach
per
Telefon oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.
Was ist Rehabilitationssport (§44 SGB IX)
Der
sogenannte
Rehabilitationssport
zählt
zu
den
Nachsorgemaßnahmen
im
Anschluss
an
eine
Leistung
zur
medizinischen
Rehabilitation.
Sein
Ziel
ist
die
langfristige
Sicherung des Rehabilitationserfolges.
Rehabilitationssport
soll
die
Leistungsfähigkeit,
die
Ausdauer
und
die
Belastbarkeit
des
Betroffenen
verbessern
und
kommt
grundsätzlich
bei
jeder
Behinderungsart
in
Betracht.
Dabei
soll
er
Hilfe
zur
Selbsthilfe
bieten,
um
den
Krankheitsverlauf
positiv
zu
beeinflussen,
Krankheitsbeschwerden
zu
mindern
und
die
Arbeitsfähigkeit
wieder
herzustellen.
Rehasport
ist
ohne
Vereinsmitgliedschaft
und
ohne
Zuzahlung
der
Sportler
/
Patienten
durchführbar!
Zielgruppe (§ 2 SGB IX:a)
Reha-Sport
kommt
für
jene
in
Frage,
deren
körperliche
Funktion
oder
seelische
Gesundheit
mit
hoher
Wahrscheinlichkeit
länger
als
sechs
Monate
von
dem
für
das
Lebensalter
typischen
Zustand
abweichen
wird
und
daher
ihre
Teilnahme
am
Leben
in
der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Betroffene
können
auf
Verordnung
des
behandelnden
Arztes
hin
bei
uns
an
speziellen
Reha-Sport-Kursen
teilnehmen,
deren
Kosten
von
den
Krankenkassen
übernommen
werden.
Dabei
ist
zu
beachten,
dass
diese
Verordnung
nicht
dem
ärztlichen
Budget
unterliegt!
Rehabilitationssport
kann
in
der
Außenstelle
Reha-Sport
Biskirchen
bei
folgenden
Krankheitsbildern durchgeführt werden:
•
Rücken-, bzw. Wirbelsäulenprobleme
•
Knie-, Hüft, Schulterprobleme
•
Arthrose
•
Osteoporose
Bei
uns
werden
Sie
von
qualifizierten
und
zertifizierten
Trainern
betreut
und
sind
somit
in den besten Händen.
Der Weg zur Verordnung.
Sprechen
Sie
Ihren
Arzt
auf
eine
Verordnung
für
Rehabilitationssport
an.
Bei
medizinischer
Notwendigkeit
kann
er
Ihnen
diese
Verordnung
ohne
Belastung
seines
Budgets
ausstellen
(Muster
56
„Antrag
auf
Kostenübernahme
für
Rehabilitationssport“).
Bei
Bedarf
können
Sie
den
entsprechenden Vordruck bei uns abholen.
Wichtig!
Im
Feld
„Leistungserbringer“
muss
der
Verein
und
die
ausführende
Einrichtung
eingetragen
sein.
.
In
unserem
Fall ist dies:
„Reha-Sport-Bildung
e.V.,
Weilburger
Str.
23,
35638
Leun,
06473-3171 im Reha-Sport Biskirchen“
Schicken
Sie
das
ausgefüllte
und
von
Ihnen
unterzeichnete
Formular an die Krankenkasse.
Dann
kommen
Sie
mit
dem
genehmigten
Formular
zu
uns
und
wir
besprechen
mit
Ihnen
den weiteren Ablauf.
Der Verein.
Der
Verein
für
Gesundheits-
und
Rehasport
wurde
im
Jahr
2001
gegründet.
Seit
dieser
Zeit
ist
er
als
gemeinnütziger
Sportverein
dem
Landessportbund
Thüringen,
sowie
dem
Fachverband TBRSV e.V. angeschlossen.
Im
Oktober
2005
wurde
damit
begonnen,
ein
Reha
Netzwerk
mit
der
oben
genannten
Angebotsstruktur
zu
schaffen.
Einheitliche
Qualitätskriterien
bei
der
Reha
Ausbildung
der
Fachübungsleiter
für
Rehasport,
bei
den
Angeboten
für
den
Gesundheitssport,
die
wohnortnahe
Betreuung
und
der
zeitlich
uneingeschränkte
Zugang,
sollen
den
Verein
zum
verlässlichen
Partner
für
alle
Interessenten
machen.
Die
Einbindung
von
Fachleuten
wie
Sportwissenschaftlern,
Physiotherapeuten,
Ergotherapeuten
und
Diplomsportlehrern soll eine hohe Qualität - besonders im Rehasport – gewährleisten.
Mehr Infos (externer Link, Sie verlassen unsere Seite):
www.reha-sport-bildung.de
REHABILITATIONSSPORT.
Zur Sicherung des
Rehabilitationserfolges.
Seit März 2010 bietet Reha-Sport Biskirchen
als Außenstelle des Vereins Reha-Sport-
Bildung e.V. auch Rehabilitationssport an.
Für Interessierte haben wir auf den
folgenden Seiten die wichtigsten Fakten
zusammengestellt.
Für detailliertere Information in Ihrem
speziellen Fall kontaktieren Sie uns einfach
per Telefon oder vereinbaren Sie einen
persönlichen Termin.
Was ist Rehabilitationssport
(§44 SGB IX)
Der sogenannte Rehabilitationssport zählt
zu den Nachsorgemaßnahmen im Anschluss
an eine Leistung zur medizinischen
Rehabilitation. Sein Ziel ist die langfristige
Sicherung des Rehabilitationserfolges.
Rehabilitationssport soll die
Leistungsfähigkeit, die Ausdauer und die
Belastbarkeit des Betroffenen verbessern
und kommt grundsätzlich bei jeder
Behinderungsart in Betracht. Dabei soll er
Hilfe zur Selbsthilfe bieten, um den
Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen,
Krankheitsbeschwerden zu mindern und die
Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen.
Rehasport ist ohne Vereinsmitgliedschaft
und ohne Zuzahlung der Sportler / Patienten
durchführbar!
Zielgruppe (§ 2 SGB IX:a)
Reha-Sport kommt für jene in Frage, deren
körperliche Funktion oder seelische
Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit
länger als sechs Monate von dem für das
Lebensalter typischen Zustand abweichen
wird und daher ihre Teilnahme am Leben in
der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder
wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Betroffene können auf Verordnung des
behandelnden Arztes hin bei uns an
speziellen Reha-Sport-Kursen teilnehmen,
deren Kosten von den Krankenkassen
übernommen werden. Dabei ist zu beachten,
dass diese Verordnung nicht dem ärztlichen
Budget unterliegt!
Rehabilitationssport kann in der Außenstelle
Reha-Sport Biskirchen bei folgenden
Krankheitsbildern durchgeführt werden:
•
Rücken-, bzw. Wirbelsäulenprobleme
•
Knie-, Hüft, Schulterprobleme
•
Arthrose
•
Osteoporose
Bei uns werden Sie von qualifizierten und
zertifizierten Trainern betreut und sind
somit in den besten Händen.
Der Weg zur Verordnung.
Sprechen Sie Ihren Arzt auf eine Verordnung
für Rehabilitationssport an. Bei
medizinischer Notwendigkeit kann er Ihnen
diese Verordnung ohne Belastung seines
Budgets ausstellen (Muster 56 „Antrag auf
Kostenübernahme für
Rehabilitationssport“). Bei Bedarf können
Sie den entsprechenden Vordruck bei uns
abholen.
Wichtig! Im Feld „Leistungserbringer“ muss
der Verein und die ausführende Einrichtung
eingetragen sein. . In unserem Fall ist dies:
„Reha-Sport-Bildung e.V., Weilburger Str.
23, 35638 Leun, 06473-3171 im Reha-Sport
Biskirchen“
Schicken Sie das ausgefüllte und von Ihnen
unterzeichnete Formular an die
Krankenkasse.
Dann kommen Sie mit dem genehmigten
Formular zu uns und wir besprechen mit
Ihnen den weiteren Ablauf.
Der Verein.
Der Verein für Gesundheits- und Rehasport
wurde im Jahr 2001 gegründet. Seit dieser
Zeit ist er als gemeinnütziger Sportverein
dem Landessportbund Thüringen, sowie
dem Fachverband TBRSV e.V.
angeschlossen.
Im Oktober 2005 wurde damit begonnen, ein
Reha Netzwerk mit der oben genannten
Angebotsstruktur zu schaffen. Einheitliche
Qualitätskriterien bei der Reha Ausbildung
der Fachübungsleiter für Rehasport, bei den
Angeboten für den Gesundheitssport, die
wohnortnahe Betreuung und der zeitlich
uneingeschränkte Zugang, sollen den Verein
zum verlässlichen Partner für alle
Interessenten machen. Die Einbindung von
Fachleuten wie Sportwissenschaftlern,
Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und
Diplomsportlehrern soll eine hohe Qualität -
besonders im Rehasport – gewährleisten.
Mehr Infos (externer Link, Sie verlassen
unsere Seite): www.reha-sport-bildung.de